Berechnung urlaubszuschuss metallgewerbe

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Die Berechnung des Urlaubszuschusses erfolgt nach den Bestimmungen über den Verdienstbegriff (Abschnitt X). Kollektivvertrag Metallgewerbe, Angestellte. 1 Urlaubszuschuss Metallarbeiter bei Lehrjahrwechsel ARS Welche Berechnung ist die korrekte oder gibt es für diesen Fall eine andere Berechnung? 2 › forums › topic › berechnung-uzwr. 3 Der KV für Arbeiter im Metallgewerbe sieht sowohl den Anspruch auf Urlaubszuschuss (Abschnitt XVII) als auch den Anspruch auf Weihnachtsremuneration. 4 Bei teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern ist der monatliche Mindestgrundlohn durch 38,5 zu dividieren und mit der vereinbarten Wochenstundenanzahl zu multiplizieren. Die am bestehenden Ist-Monatslöhne der am in den Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer (ausgenommen Lehrlinge) sind um 3,00 % zu erhöhen. 5 MONATSGEHALT, WEIHNACHTSREMUNERATION UND URLAUBSZUSCHUSS (1) Allen Angestellten gebührt einmal in jedem Kalenderjahr ein und Monatsgehalt (Weihnachtsremuneration und Urlaubszuschuss).. (2) Der Berechnung des Monatsgehaltes ist das im November gebührende Monatsgehalt (Lehrlingsentschädigung, Fixum) zugrunde zu legen. 6 Neues Erkenntnis des OGH. Lesedauer: 2 Minuten. Ein aktuelles Urteil des Obersten Gerichtshofes klärt, wie die Höhe der Sonderzahlungen bei Änderung des Beschäftigungsausmaßes innerhalb eines Kalenderjahres zu ermitteln ist. Bei fehlender Regelung im KV (hier: Kollektivvertrag für Angestellte im Metallgewerbe) sind die Sonderzahlungen. 7 TEIL I § 1 VERTRAGSCHLIESSENDE Der Kollektivvertrag wird abgeschlossen zwischen der – Bundesinnung der Dachdecker, Glaser und Speng-ler, – Bundesinnung der Metalltechniker. 8 Monatsgehalt (Weihnachtsremuneration und Urlaubszuschuss). Lehrlinge erhalten als Weihnachtsremuneration und Urlaubszuschuss je einen Betrag in der Höhe der monatlichen Lehrlingsentschädigung. Bei Provisionsbeziehern, die außer der Provision ein Monatsgehalt (Fixum) beziehen, wird der Berechnung des und 9 Auszug aus § 13 des Kollektivvertrages für Angestellte im Metallgewerbe: "(1) Allen Angestellten gebührt einmal in jedem Kalenderjahr ein und Monatsgehalt (Weihnachtsremuneration und Urlaubszuschuss). (2) Der Berechnung des Monatsgehaltes ist das im November gebührende Monatsgehalt (Lehrlingsentschädigung, Fixum) zugrunde zu legen. 10 12