Fruchtgenussrecht vor. 2. Rechtliche Beurteilung. Nach § 1 Z 1 Abs. 1 GrEStG unterliegt der Grunderwerbsteuer ein Kaufvertrag oder ein anderes Rechtsgeschäft. 1 Neuerungen beim Fruchtgenuss. Das BMF hat aufgrund der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) zum Thema Immobilien und Fruchtgenussvereinbarungen. 2 Die entgeltliche Einräumung von Dienstbarkeiten (wozu auch das Fruchtgenussrecht zählt) unterliegt grundsätzlich der Gebühr nach dem aus dem 3 Fruchtgenussrechts Grunderwerbsteuer und Grundbucheintragungsgebühr anfällt. Zuwendungsfruchtgenuss als „Taschengeld“ für die Kinder? Die. 4 Bemessungsgrundlage. Die Grunderwerbsteuer berechnet sich nach dem Wert der Gegenleistung, mindestens aber vom Grundstückswert oder in manchen Fällen vom Einheitswert. Bei einigen Erwerbsvorgängen wird der Grundstückswert oder der Einheitswert immer als Bemessungsgrundlage herangezogen. 5 TPA Steuertipp zum Fruchtgenuss & Grunderwerbsteuer: In der Praxis gibt es verschiedene Gestaltungen, zB Vorbehalts- oder Zuwendungsfruchtgenuss, entgeltlicher oder unentgeltlicher Fruchtgenuss. Neben der Einkommensteuer und der Grunderwerbsteuer (GrESt) sowie den Gebühren sind bei derartigen Gestaltungen idR auch umsatzsteuerliche. 6 Es gilt zu beachten, dass für die Übertragung der Immobilie von den Eltern auf ihre Kinder, unabhängig von der Einräumung eines Fruchtgenussrechts, die Grunderwerbsteuer und die. 7 Nach Ansicht des BFG lagen zwei getrennte Rechtsgeschäfte vor: Eine der GrESt unterliegende Schenkung, für die die Gebührenbefreiung Anwendung findet und eine entgeltliche Dienstbarkeit (Fruchtgenussrecht), für die die Befreiung nicht anzuwenden und daher eine Rechtsgeschäftsgebühr zu entrichten sei. 8 Der Fruchtgenuss ist das Recht, einen Gegenstand, der jemand anderem gehört, selbst ohne Einschränkung zu benützen. Das Fruchtgenussrecht an einer Wohnung bedeutet das Recht, diese Wohnung entweder selbst zu benützen oder sie zu vermieten. Als Fruchtnießer ist man verpflichtet, das Fruchtgenussobjekt auf eigene Kosten instand zu halten. 9 ÜBERTRAGUNG GEGEN FRUCHTGENUSSRECHT. Neben ertrag-, umsatz- und grunderwerbsteuerlichen Überlegungen empfiehlt es sich bei der Begründung eines Fruchtgenussrechts, auch etwaige gebührenrechtliche Konsequenzen zu beachten. ris grestg 10 grestg 12