Befristete arbeitszeitreduzierung betriebsrat

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Beschäftigte und Beschäftigte in Teilzeit sind nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) normale Arbeitnehmer/innen. Somit werden sie ganz normal vom. 1 Die Mitbestimmung des Betriebsrats gem. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG ist auch im Rahmen des Anspruchs auf Verkürzung der Arbeitszeit gemäß § 8 des Teilzeit- und. 2 Die Arbeitgeber haben den Arbeitnehmern Teilzeitarbeit nach den Vorschriften des Teilzeit- und Befristungsgesetzes zu ermöglichen (§ 6 TzBfG). Um die. 3 Der Arbeitgeber kann sich gegenüber einem Antrag auf Teilzeit und auf eine bestimmte Lage der Arbeitszeit auf ein "Nein" des Betriebsrats. 4 Die Mitbestimmung des Betriebsrats gem. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG ist auch im Rahmen des Anspruchs auf Verkürzung der Arbeitszeit gemäß § 8 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (Teilzeitanspruch) von Bedeutung. Dieser begründet einen Anspruch des Arbeitnehmers, seine mit Zustimmung des Arbeitgebers verringerte Arbeitszeit auf die vom. 5 Seit dem gibt es für Mitarbeiter neben der nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) immer schon bestehenden Möglichkeit die Arbeitszeit dauerhaft zu reduzieren, auch die Möglichkeit dies nur befristet für einen bestimmten Zeitraum zu tun (sog. Brückenteilzeit, § 9a TzBfG). 6 Februar Das Recht auf Brückenteilzeit regelt Paragraf 9a Teilzeit- und Befristungsgesetz. Danach können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit für einen bestimmten Zeitraum reduzieren, um dann wieder zur ursprünglich vereinbarten zurückzukehren. 7 Für Sie als Betriebsrat ist insoweit vor allem wichtig: Ohne Vereinbarung mit Ihnen darf Ihr Arbeitgeber keine Überstunden anordnen und die Arbeitszeit verändern. Hier dürfen Sie dann Ihre Zustimmung verweigern. Tun Sie das im Zweifelsfall auch. Schließlich ist Sinn und Zweck des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) sicherzustellen, dass Sie und. 8 Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Berlin. Fachanwalt für Arbeitsrecht. Lützowstraße 32, Berlin. Telefon: - 26 39 62 0. Telefax: - 26 39 62 E-mail: hensche@ Der Arbeitgeber kann sich gegenüber einem Antrag auf Teilzeit und auf eine bestimmte Lage der Arbeitszeit auf ein "Nein" des Betriebsrats berufen. 9 Grundsätzlich sind unbefristete Arbeitsverträge die übliche Form der Beschäftigungsverhältnisse. Befristete Arbeitsverträge sind nur untergesetzlich geregelten Voraussetzungen zulässig (§ 14 TzBfG).Befristet beschäftigt ist ein Arbeitnehmer mit einem auf bestimmte Zeit geschlossenen Arbeitsvertrag. Ein auf bestimmte Zeit geschlossener. § 7 abs. 4 tzbfg 10 § 87 abs. 1 nr. 2 betrvg 12